Hybrides Saatgut entsteht aus einer Kreuzung zweier unterschiedlicher Inzuchtlinien einer Pflanzensorte. Die entstehenden hybriden Pflanzen zeigen in vielen Fällen einen kräftigen Wuchs, einen guten Ertrag. Sie sind damit für die Landwirtschaft interessant. Denn die hybriden Pflanzen sind einheitlich, sie reifen zur gleichen Zeit. Ein Landwirt kann aber das Saatgut nicht selber vermehren, sondern muss es jedes Jahr neu kaufen. Denn die erwünschten Eigenschaften gelten nur für die erste Generation hybrider Pflanzen.
Welche Pflanzen entstehen aus hybridem Saatgut?
Mais ist auf unseren Feldern immer hybrid, auch viele Gemüse und Salate werden meist aus hybridem Saatgut hergestellt. Einige Pflanzen bereiten bei der Herstellung hybriden Saatgutes noch Schwierigkeiten: z.B. Weizen und Reis. Sie sind Selbstbefruchter, akzeptieren ihren eigenen Pollen. Auch diese Pflanzen als Hybride anzubieten, daran arbeiten viele Firmen seit vielen Jahren, doch bisher ist der Ertrag nicht höher.
Eigenschaften von hybriden Pflanzen
Hybrid kann damit auch bedeuten mehr Wachstum, größere Früchte, einheitliche Produkte. Die Samen dieser Pflanzen sind nicht steril, es entstehen durchaus neue Pflanzen daraus. Es sind aber nicht mehr die starken Hybriden der ersten Generation. Ab der zweiten Generation werden die Gene der Ausgangspflanzen vermischt, der Ertrag aus solchen Pflanzen ist wesentlich geringer. Brauchbar für die Landwirtschaft ist nur die erste Hybridgeneration. Ein Landwirt kann hybrides Saatgut nicht mehr selber vermehren.
Was ist das Problem an hybridem Saatgut?
Das bedeutet aber, dass der Landwirt Jahr für Jahr neues Saatgut kaufen muss. Dies ist für die großen Biotechnologie-Konzerne interessant. Einer der Schwerpunkte der Pflanzenzucht liegt inzwischen in der Herstellung von hybridem Saatgut. Hybridzüchtung ist ein Kontrollmechanismus auf der Stufe des landwirtschaftlichen Anbaus, der Verhinderung des Nachbaus von Saatgut.
Hat nun ein Konzern ein Patent auf hybrides Saatgut und hybride Pflanzen, hat er zwei Sicherheiten: Das Patent ist der weiterreichende juristische Teil des Eigentumsrechtes an der Pflanze, die hybride Eigenschaft ist zusätzlich der biologische Teil davon. Der juristische Teil regelt, wer entwickelt und verkauft, wer die Ernte verarbeitet. Die patentierte Pflanze darf auch nicht für die Weiterzucht verwendet werden. Der biologische Teil verhindert dem Landwirt den Nachbau und die Wiederverwendung der eigenen Ernte als Saatgut.
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